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Strom und Energie für Aachen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das im Jahre 2000 in Kraft getretene „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ oder auch Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein von der deutschen Bundesregierung erlassenes Gesetz, das regenerative Energien fördern und deren Anteile am deutschen Energiemarkt stärken soll.

1991 trat der Vorgänger, das Stromeinspeisungsgesetz, in Kraft, das kleinen Stromproduzenten, die mit erneuerbaren Energien arbeiteten, die Einspeisung ihres produzierten Stroms in die Stromnetze sowie eine Einspeisungsvergütung sicherte. Genau wie das EEG hatte es zum Ziel, den Ausbau von regenerativen Energiequellen zu fördern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dies wird dadurch getan, dass den – oft kleinen – Betreibern von Energieversorgungsanlagen, die auf regenerativen Energien beruhen, ein über einen bestimmten Zeitraum fester Vergütungssatz für die Einspeisung ihres Stromes gewährt wird. Gefördert wird hierbei die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Biogas und Biomasse, Windenergie, Solarenergie sowie Geothermie.

Vor- und Nachteile

Mit dem EEG kamen Vor- und Nachteile, sowohl für Verbraucher als auch die großen Stromkonzerne. Um die Mehrkosten decken zu können, also die Differenz zwischen Marktpreis und Vergütungssatz, wurden diese unter den Energieversorgungsunternehmen aufgeteilt, was natürlich in die Kalkulation der Endverbraucherpreise der EVU mit einfloss. Jedoch wurde gleichzeitig der Großhandelsstrompreis gesenkt, da der durch erneuerbare Energien erzeugte Strom jeweils in gleicher Menge teueren Strom vom Markt verdrängte. Zusätzlich wurde bei den Brennstoffimporten gespart. Betrachtet man die Folgen des Gesetzes langfristig, muss außerdem erwähnt werden, dass allein im Jahre 2006 allein durch das EEG in Deutschland der Ausstoß von etwa 45 Millionen Tonnen CO2 verhindert wurde. Dies ist sowohl gut für die Umwelt, als dass es auch zur Vermeidung von Folgekosten durch die globale Erwärmung beiträgt.

Mittlerweile wurden bereits in 47 anderen Staaten Gesetze erlassen, die alle in ihren Grundzügen aus dem EEG übernommen wurden.

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